Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 01. Juli 2016 teilweise wie folgt abgeändert:
-für den Zeitraum 01. Juli bis 31. Dezember 2016 hat die Klägerin monatliche Raten in Höhe von 14,-- Euro auf die Prozesskosten zu zahlen.
-für den Zeitraum ab dem 01. Januar 2017 hat die Klägerin monatliche Raten in Höhe von 11,-- Euro auf die Prozesskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3.Die Gerichtsgebühr wird nicht erhoben.
I.
Mit der Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die nachträgliche Festsetzung von Ratenzahlungen.
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