I. Der Kläger begehrt im Wege des Zugunstenverfahrens höhere Altersrente unter Berücksichtigung einer Fachschulausbildung ohne Beitragszahlung als (fiktive) Pflichtbeitragszeit.
Der am 1939 geborene Kläger besuchte in der Zeit vom 1.9.1954 bis 31.7.1957 die "Gewerbliche Fachschule der Stadt A., Fachschule für Maschinenbau, Berufsfachschule".
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