Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Altersrente des Klägers für das Jahr 2007 und eine Rückforderung der Beklagten für dieses Jahr wegen der Anrechnung von Einkommen.
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