Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes
BSG, Urteil vom 27.07.1989 - Aktenzeichen 11/7 RAr 101/87
DRsp Nr. 1999/6969
Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes
1. Der Gesetzgebers ist nicht verpflichtet, bei der Bestimmung des für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgeblichen Bemessungsentgelts (§§ 111/112 AFG) den Steuerfreibetrag für Schwerbehinderte (§ 33bEStG) zu berücksichtigen. Dies ergibt sich auch nicht aus Art. 3 Abs. 1GG i.V.m. Art. 12GG und dem Sozialstaatsprinzip. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]