Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 05.04.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.03.2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird für die Klägerin zugelassen.
I. Unter dem 02.01.2017 hatte die Klägerin eine Zahlungsklage erhoben und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse war beigefügt. Das Verfahren endete am 11.07.2017 durch einen Vergleich.
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