Gründe:
I. Der Kläger erhob in dem Verfahren Arbeitsgericht Siegburg - 2 Ca 475/01 G - Klage gegen eine "Firma P P & P G , vertreten durch den Geschäftsführer P -F W , A W 1a, 51588 N ". Am 7. Mai 2001 erwirkte der Kläger ein Teil-Versäumnisurteil, wobei zwischenzeitlich als Adresse der Beklagten angegeben worden war: "H 109, 22525 H ". Der Kläger hatte eine Kündigung erhalten auf dem Firmenbogen einer "P P & P G . Auf dem Vordruck war als Geschäftsführer ein Herr "Dipl.-Ing. J T " angegeben. Unterzeichnet war das Schreiben jedoch mit "i.V. W " (Bl. 30 d.A.).