LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.08.2014
L 11 KA 16/12
Normen:
SGG § 138; SGG § 177;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen S 33 KA 41/08

Berichtigung eines Fehlers im Urteilstenor

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.2014 - Aktenzeichen L 11 KA 16/12

DRsp Nr. 2014/13494

Berichtigung eines Fehlers im Urteilstenor

Tenor

Der Tenor des Urteils vom 30.04.2014 (Satz 1) "Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen." wird berichtigt in "Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen."

Normenkette:

SGG § 138; SGG § 177;

Gründe

Das Urteil vom 30.04.2014 - L 11 KA 16/12 - enthält im ersten Satz des Tenors einen Fehler. Es ist gem. § 138 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu berichtigen. Ausweislich der Sitzungsniederschrift ist verkündet worden: "Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2011 abgeändert und die Klage abgewiesen." Dieser Tenor entspricht im Übrigen dem Inhalt des Urteils.