LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 16.03.2012
10 Sa 1734/11
Normen:
ZPO § 319 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 17.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 1734/11
ArbG Berlin, vom 21.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 10626/09

Berichtigung eines Berufungsurteils hinsichtlich des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1734/11

DRsp Nr. 2012/17928

Berichtigung eines Berufungsurteils hinsichtlich des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Februar 2012 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der klarstellende Tenor in I. um eine Ziffer 3 ergänzt wird, die wie folgt lautet:

"Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wird ausgeschlossen."

Normenkette:

ZPO § 319 Abs. 1;

Gründe:

Mit Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Juni 2011 - 8 Ca 10626/09 - wurde die Beklagte unter teilweiser Abweisung der Klage im Rahmen eines Vorbehaltsurteils zu Zahlungen an den Kläger verurteilt. Dabei handelte es sich zum einen um Beträge aus noch nicht gezahlter Vergütung und zum anderen um Beträge aus einer Urlaubsabgeltung. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wurde vom Arbeitsgericht in Ziffer IV. des Urteils ausgeschlossen.