Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer Jugendfahrt
LAG Hamm, Urteil vom 29.02.1996 - Aktenzeichen 17 Sa 719/95
DRsp Nr. 2001/5894
Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer Jugendfahrt
1. Führt ein Sozialarbeiter unter seiner Gesamtleitung für seinen öffentlichen Arbeitgeber eine dreiwöchige Fahrradtour für 20 Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren durch, sind im Hinblick auf diesen Sozialarbeiter die Beaufsichtigung der Teilnehmer während des Radfahrens, das tägliche Einkaufen von Lebensmitteln, das tägliche Auf- und Abbauen der mitgeführten Zelte u.a. als Vollarbeit und nicht etwa als Bereitschaftsdienst im Sinne des § 15 Abs. 6aBAT zu werten.
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