Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 22. Juni 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten darüber, ob sich ein zwischen ihnen bestehender Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des von den Klägern erklärten Widerrufs ihrer auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.
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