LSG Niedersachsen - Urteil vom 01.03.2006
L 3 KA 398/02
Normen:
EKV-Ä Anl. 12 § 10 Abs. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 04.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 1227/98

Berechtigung einer Ärztin zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung, Prüfung eines zurückliegenden Kenntnisstandes

LSG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.2006 - Aktenzeichen L 3 KA 398/02

DRsp Nr. 2007/20269

Berechtigung einer Ärztin zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung, Prüfung eines zurückliegenden Kenntnisstandes

Zu einem erheblich späteren Zeitpunkt kann eine Prüfung, in der ein Vertragsarzt nachweisen soll, dass er in einem bestimmten Zeitraum über einen ausreichenden Kenntnisstand verfügt, selbst dann nicht mehr nachgeholt werden, wenn das Prüfungsverfahren fehlerbehaftet war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EKV-Ä Anl. 12 § 10 Abs. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;
Vorinstanz: SG Hannover, vom 04.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 1227/98