LAG München - Urteil vom 29.01.2009
4 Sa 778/08
Normen:
BUrlG § 3 Abs. 1; MTV Nr. 10 (bayerisches Wach- und Sicherheitsgewerbe) § 7;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 12.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2397/08

Berechnung tariflicher Urlaubsansprüche bei Urlaubsgewährung auf Basis volle Kalendertage

LAG München, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 778/08

DRsp Nr. 2009/17036

Berechnung tariflicher Urlaubsansprüche bei Urlaubsgewährung auf Basis volle Kalendertage

Die Regelung zum zeitlichen Umfang des Erholungsurlaubs unter § 7 des Manteltarifvertrages Nr. 10 für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Bayern vom 01.08.2006 - wonach der Urlaub "auf der Basis von vollen Kalendertagen" im Umfang von 32 bis 42 Kalendertagen/Urlaubsjahr zu gewähren ist -, ist dahin auszulegen, dass eine Umrechnung der Zahl der individuellen Urlaubs-/Kalendertage in tatsächliche Arbeits-/Schichttage des betreffenden Arbeitnehmers stattzufinden hat. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass die tariflich normierten Urlaubs-/Kalendertage ihm in diesem Umfang allein an dienstplanmäßigen Arbeitstagen gewährt werden.

Tenor:

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Juni 2008 - 6 Ca 2397/08 - wird zurückgewiesen.

II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12. Juni 2008 - 6 Ca 2397/08 -, unter Zurückweisung ihrer Berufung im Übrigen, abgeändert: