Der Kläger begehrt die Berechnung seiner Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung vom 09.10.1975 (im Folgenden: Abk. Polen RV/UV 1975).
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