Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. März 2009 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin - das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 3. Juli 2007 -
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