LAG Köln - Urteil vom 29.09.2009
12 Sa 689/09
Normen:
TVÜ-Bund § 5 Abs. 2; BAT/BAT-O § 29 Abschn. b Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 17.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4806/08 d

Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitungsrecht im öffentlichen Dienst bei ortszuschlagsberechtigtem Ehegatten

LAG Köln, Urteil vom 29.09.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 689/09

DRsp Nr. 2010/1080

Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitungsrecht im öffentlichen Dienst bei ortszuschlagsberechtigtem Ehegatten

1. § 5 Abs. 2 TVÜ-Bund formuliert den Grundsatz, wonach ein Vergleichsentgelt sich aus Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 zusammensetzt; ist noch eine andere Person im Sinne von § 29 Abschnitt b Abs. 5 BAT/BAT-O ortszuschlagsberechtigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen familienzuschlagsberechtigt, wird nur der Ortszuschlag nach Stufe 1 zugrunde gelegt. 2. § 5 Abs. 2 TVÜ-Bund kann nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass der Ortszuschlag Stufe 2 dann zugrunde zu legen ist, wenn der Ehegatte zwar (grundsätzlich) ortszuschlagsberechtigt ist, aber im Stichtagsmonat September 2005 wegen Sonderurlaubs (tatsächlich) keinen Ortzuschlag erhalten hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.04.2009 - 5 Ca 4806/08 d - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-Bund § 5 Abs. 2; BAT/BAT-O § 29 Abschn. b Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die richtige Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses des Klägers vom Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).