LAG Düsseldorf - Urteil vom 01.09.1997
18 Sa 846/97
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG §§ 1 11 13 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 06.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 111/97

Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.1997 - Aktenzeichen 18 Sa 846/97

DRsp Nr. 2002/8459

Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

Vorschußzahlungen auf Urlaubsentgelt sind zulässig. Eine Regelung im Arbeitsvertrag, nach der mit der Vergütung ein fester monatlicher Vorschuß auf das Urlaubsentgelt gezahlt wird, verstößt weder gegen zwingende Bestimmungen des Urlaubsrechts noch ist sie aufgrund allgemeiner rechtlicher Erwägungen unwirksam.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG §§ 1 11 13 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten im wesentlichen darüber, ob der Urlaubsentgeltanspruch des Klägers durch monatliche Vorauszahlungen erfüllt ist.

Der Kläger war aufgrund des Arbeitsvertrages vom 16.03.1994 nebst Anhang vom 15.03.1994 in der Zeit vom 01.07.1994 bis zum 30.06.1995 als Lizenzfußballspieler bei dem beklagten Verein tätig. In dem Arbeitsvertrag heißt es auszugsweise wie folgt:

§ 5 Vergütung des Spielers

Der Spieler erhält

1.ein monatliches Grundgehalt von DM ...,

...

Die Bezüge des Spielers sind Bruttobezüge.

...

§ 7 Urlaub

Der Spieler hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 18 Werktagen.

...

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

Die Punkteprämie wird zu Beginn der neuen Saison mit dem Vertreter der Mannschaft vereinbart.

...

§ 13 Schlußbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat auf die Wirksamkeit des Vertrages keinen Einfluß.

...

In dem Anhang zum Lizenzspielervertrag ist weiterhin geregelt: