LAG Niedersachsen - Urteil vom 07.05.2009
5 Sa 1996/08
Normen:
TVÖD § 27 Abs. 1; TVÖD § 46 Nr. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 29.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 393/08 Ö

Berechnung des tariflichen Zusatzurlaubs aufgrund tatsächlicher Arbeitsleistung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.05.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 1996/08

DRsp Nr. 2009/16213

Berechnung des tariflichen Zusatzurlaubs aufgrund tatsächlicher Arbeitsleistung

Bei der Berechnung von Zusatzurlaubsansprüchen gemäß § 46 TVÖD BT-V sind nur Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung zu berücksichtigen.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 29.10.2008, Az.: 1 Ca 393/08 Ö - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÖD § 27 Abs. 1; TVÖD § 46 Nr. 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Gewährung von Zusatzurlaub, wobei die Auslegung der tarifvertraglichen Vorschriften, insbesondere der §§ 27 und 46 des TVöD problematisch ist.

Wegen des unstreitigen Sachverhaltes, der erstinstanzlich geltend gemachten Ansprüche, der erstinstanzlich geltend gemachten Rechtsauffassungen, sowie des gesamten erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den wohlgeordneten Tatbestand des angefochtenen Urteils, Bl. 2 - 5 desselben, Bl. 35 - 38 der Gerichtsakte, verwiesen.