I. Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 28. August 2007 abgeändert und der Streitwert auf 117.158,05 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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