LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.04.2008
L 11 KR 3606/07
Normen:
SGB V § 47 Abs. 1 § 47 Abs. 4 S. 2 ;

Berechnung des Krankengeldes freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - Aktenzeichen L 11 KR 3606/07

DRsp Nr. 2008/20401

Berechnung des Krankengeldes freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen muss zur Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigen nur dann konkret ermittelt werden, wenn der zuletzt der Beitragsbemessung zugrundeliegende Betrag erkennbar höher ist, als das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen des Versicherten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 47 Abs. 1 § 47 Abs. 4 S. 2 ;