I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20.07.2016 (
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land einen aus Besitzstandsgründen dem Kläger gewährten Höhergruppierungsgewinn unter Berücksichtigung von nach Überleitung in den
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