LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.08.2008
5 Sa 702/07
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; TVÜ-Länder § 5 Abs. 1; TVÜ-Länder § 5 Abs. 2; TVÜ-Länder § 11;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 851/07

Berechnung des familienbezogenen Ortszuschlages bei allein erziehenden Elternteilen mit wehrdienstpflichtigen Söhnen - Pflicht der Tarifvertragsparteien zur Beseitigung gleichheitswidriger Benachteilung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 702/07

DRsp Nr. 2009/4329

Berechnung des familienbezogenen Ortszuschlages bei allein erziehenden Elternteilen mit wehrdienstpflichtigen Söhnen - Pflicht der Tarifvertragsparteien zur Beseitigung gleichheitswidriger Benachteilung

1. Die von den Tarifvertragsparteien durch § 5 TVÜ-Länder vorgenommene Gruppenbildung ist hinsichtlich der Gruppe der allein erziehenden Elternteile mit Söhnen, die am Stichtag ihren Wehrdienst ableisten, mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. 2. Im Einzelfall führt die tarifliche Regelung dazu, dass der allein erziehende Arbeitnehmer auf Dauer einen familienbezogenen Ortszuschlag nach Maßgabe der Stufe 1 erhält, obwohl sein Sohn bereits zwei Monate später seinen Wehrdienst abgeleistet hat und ab 01.01.2007 wieder kindergeldberechtigt war; das bedeutet eine sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung verglichen mit der Gruppe der allein erziehenden Eltern mit Töchtern, die nicht zum Wehrdienst einberufen werden, aber auch mit Söhnen, die etwa aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund fehlenden Bedarfs nicht eingezogen werden.