SG Lübeck vom 28.04.2009
S 1 EG 9/07
Normen:
BEEG § 2 Abs. 7 S. 2; EStG § 38a Abs. 1 S. 3;

Berechnung des Elterngeldes; Berücksichtigung nachträglich zugeflossener Gehaltszahlungen

SG Lübeck, vom 28.04.2009 - Aktenzeichen S 1 EG 9/07

DRsp Nr. 2010/22870

Berechnung des Elterngeldes; Berücksichtigung nachträglich zugeflossener Gehaltszahlungen

Bei der Berechnung des Elterngeldes ist verspätet ausgezahltes und erst im Bemessungszeitraum zugeflossenes Arbeitsentgelt wegen einer rückwirkenden tariflichen Erhöhung zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 7 S. 2; EStG § 38a Abs. 1 S. 3;