Berechnung des Elterngeldes; Berücksichtigung nachträglich zugeflossener Gehaltszahlungen
SG Lübeck, vom 28.04.2009 - Aktenzeichen S 1 EG 9/07
DRsp Nr. 2010/22870
Berechnung des Elterngeldes; Berücksichtigung nachträglich zugeflossener Gehaltszahlungen
Bei der Berechnung des Elterngeldes ist verspätet ausgezahltes und erst im Bemessungszeitraum zugeflossenes Arbeitsentgelt wegen einer rückwirkenden tariflichen Erhöhung zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]