BAG - Urteil vom 15.03.2011
9 AZR 799/09
Normen:
BGB § 125; BGB § 126; BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286 Abs. 1; BGB § 287; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 3; BGB § 310 Abs. 4; TVöD § 2; TVöD § 26; TVöD - Besonderer Teil Verwaltung - (TVöD -BT-V [Bund]) § 46 Nr. 4; MTArb für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung Protokollnotiz zu Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 der SR 2a; Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder § 4; Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder § 48;
Fundstellen:
ArbRB 2011, 230
BAGE 137, 221
BB 2012, 1343
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 28.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 412/09
ArbG Emden, vom 19.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 475/08

Berechnung der Urlaubszeit bei Schichtbetrieb; Umrechnung der im Schichtrhythmus geleisteten Arbeitszeiten

BAG, Urteil vom 15.03.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 799/09

DRsp Nr. 2011/10768

Berechnung der Urlaubszeit bei Schichtbetrieb; "Umrechnung" der im Schichtrhythmus geleisteten Arbeitszeiten

»§ 26 Abs. 1 TVöD gewährleistet bei jährlich 30 Arbeitstagen Urlaub eine zusammenhängende Urlaubsdauer von sechs Wochen in der Fünf-Tage-Woche. Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage, ist die Anzahl der Urlaubstage mit dem Ziel einer gleichwertigen Urlaubsdauer durch "Umrechnung" zu ermitteln. Die Anzahl der Urlaubstage erhöht oder vermindert sich nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD entsprechend.« Orientierungssätze: 1. Die in § 26 Abs. 1 TVöD bestimmte Anzahl von 30 Urlaubstagen ist zur Sicherung einer zusammenhängenden Urlaubsdauer von sechs Wochen festgelegt. Dabei sind die Tarifvertragsparteien von der Fünf-Tage-Woche ausgegangen. Wird die Arbeitszeit abweichend verteilt, so ist zur Gewährleistung einer gleichwertigen Urlaubsdauer die dann nötige Anzahl der Tage mit Arbeitsbefreiung im Wege der sog. "Umrechnung" zu ermitteln. Das folgt aus § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Danach erhöht oder vermindert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage verteilt ist.