I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. März 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 174,16 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.11.2016 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54,17 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.10.2016 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Verzugspauschale in Höhe von 80,00 Euro zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 7/10 und die Beklagte zu 3/10 zu tragen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin zu 72/100 und die Beklagte zu 28/100 zu tragen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|