1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 28.01.2009 - 2 Ca 189/08 - abgeändert und die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Urlaubsentgelt.
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