Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden monatlichen betrieblichen Altersversorgung.
Der Kläger war auf der Grundlage des Anstellungsvertrages vom 20.08.1973 bei der Beklagten in der Zeit vom 01.10.1973 bis zum 31.12.2006 als Redakteur/Ressortleiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand zuletzt der Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften vom 30.08.1998 i. d. F. vom 22.12.2004 (künftig:
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