Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt höhere Regelaltersrente, weil er meint, die Beklagte habe die Zeit seiner beruflichen Ausbildung zu niedrig bewertet.
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