I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die dem Kläger bis 31. März 1990 in der ehemaligen DDR gezahlte Zusatzrente aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) für den Zeitraum vom Beginn der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion bis zum Jahresende 1991 weitergewähren oder die vom Kläger in diese Versicherung eingezahlten freiwilligen Beiträge erstatten muß.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|