LSG Thüringen - Beschluss vom 27.01.2005
L 6 SF 745/04
Normen:
ZuSEG § 15 Abs. 1 § 3 Abs. 2 S. 1 § 3 Abs. 3 S. 1 Buchst. b Alt. 2 ;

Berechnung der Höhe der Entschädigung für Sachverständige im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Thüringen, Beschluss vom 27.01.2005 - Aktenzeichen L 6 SF 745/04

DRsp Nr. 2008/20588

Berechnung der Höhe der Entschädigung für Sachverständige im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Wird die einem Sachverständigen zu gewährende Entschädigung durch das Gericht festgesetzt, so darf sie sich nicht auf die Höhe des allein zwischen den Beteiligten streitigen Stundensatzes beschränken. Dabei ist das Gericht an die Höhe der einzelnen Berechnungselemente der Kostenrechnung nicht gebunden. Es kann lediglich keine höhere als die beantragte Gesamtentschädigung zusprechen.