Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 28.11.2011 -
Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt der beschwerdeführende Prozessbevollmächtigte der Beklagten die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes seiner anwaltlichen Tätigkeit.
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