OLG Köln - Urteil vom 15.04.2011
20 U 182/09
Normen:
VVG § 6 Abs. 6; BGB § 280 Abs. 1;
Fundstellen:
VersR 2012, 472
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 23.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 139/09

Beratungspflichten eines Versicherungsunternehmens in Fragen der betrieblichen Altersversorgung

OLG Köln, Urteil vom 15.04.2011 - Aktenzeichen 20 U 182/09

DRsp Nr. 2011/9038

Beratungspflichten eines Versicherungsunternehmens in Fragen der betrieblichen Altersversorgung

Insbesondere dann, wenn das antragstellende Unternehmen einen Versicherungsmakler eingeschaltet hat, der die Zusatzbezeichnung "Fachreferent für betriebliche Altersversorgung" führt, besteht keine Pflicht des Versicherers, ein Unternehmen über die nähere Ausgestaltung der zur Rückdeckung einer betrieblichen Versorgungszusage abgeschlossenen Lebensversicherung, insbesondere über die mit dem Zillmerverfahren verbundenen Nachteile über vorzeitige Beendigung der Verträge, aufzuklären.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Oktober 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 139/09 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 6 Abs. 6; BGB § 280 Abs. 1;

Gründe

I.