Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines seelisch behinderten Menschen
LSG Thüringen, Urteil vom 21.02.2005 - Aktenzeichen L 6 KR 665/03
DRsp Nr. 2008/20585
Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines seelisch behinderten Menschen
Bei einer bekannten seelischen Behinderung des Versicherten mit Unterbringung in einem psychiatrischen Landesfachkrankenhaus auf unabsehbare Zeit und der Notwendigkeit der gesetzlichen Betreuung besteht für eine Krankenkasse ein konkreter Anlass für eine Beratung über die nahe liegende Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung. Dabei muss sie sich ggf das Verhalten der Pflegeberaterin und der Pflegekasse zurechnen lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]