Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 04.12.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen Diskriminierung bei der Bewerbung aufgrund einer Behinderung.
Der Kläger hat einen Fachhochschulabschluss und eine Ausbildung im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/r" beim H... erfolgreich absolviert. Zurzeit ist er als Angestellter bei der Beklagten in deren Generaldirektion in M... beschäftigt. Der Kläger hat einen Grad der Behinderung von 70.
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