Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen Diskriminierung.
Der Kläger ist promovierter Diplom-Biologe. Der Beklagte ist Arzt und betreibt u. a. die Fa. M. C., die in der Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin tätig ist.
Der Beklagte hatte über die Bundesagentur für Arbeit eine Stelle für einen Biologen oder Tierarzt mit akademischem Titel zur Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien und in der klinischen Forschung ausgeschrieben (vgl. Bl. 6 ff. d. A.). Mit Schreiben vom 30.07.2006 bewarb sich der Kläger auf diese Stellenanzeige. Am 01.08.2006 fand in den Geschäftsräumen des Beklagten ein Vorstellungsgespräch statt. Im Rahmen dieses Vorstellungsgesprächs musste der Kläger zunächst einen Test absolvieren, welcher in einer Internetrecherche und der Erstellung einer Powerpoint-Präsentation bestand. Des Weiteren sollte über einen wissenschaftlichen Aufsatz ein Kurzvortrag in englischer Sprache gehalten werden.
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