Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.06.2016 wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 01.01.2016 bis 20.01.2016.
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