LAG Hamm - Urteil vom 23.02.2012
8 Sa 1471/11
Normen:
BGB § 611 Abs.1; Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen vom 15.03.2010 (MTV BKK) § 15; Überleitungsvertrag zwischen BKK Tarifgemeinschaft e. V. und den Gewerkschaften IG Metall, IG Bergbau Chemie, Energie und ver.di (Vereinte Dienstleistungsgesellschaft);
Vorinstanzen:
ArbG Bocholt, vom 26.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 827/11

Bemessung des Weihnachtsgelds gem. § 15 MTV-Betriebskrankenkassen

LAG Hamm, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 1471/11

DRsp Nr. 2012/7328

Bemessung des Weihnachtsgelds gem. § 15 MTV-Betriebskrankenkassen

Das nach § 15 MTV-Betriebskrankenkassen in Höhe des „maßgeblichen Tarifgehalts“ zu zahlende Weihnachtsgeld umfasst nicht die nach § 3 des Überleitungstarifvertrages zu zahlende Besitzstandszulage, mit welcher Entgeltdifferenzen infolge Tarifwechsels und neuer Eingruppierungsregeln ausgeglichen werden

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 26.08.2011 – 1 Ca 827/11 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BGB § 611 Abs.1; Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebskrankenkassen vom 15.03.2010 (MTV BKK) § 15; Überleitungsvertrag zwischen BKK Tarifgemeinschaft e. V. und den Gewerkschaften IG Metall, IG Bergbau Chemie, Energie und ver.di (Vereinte Dienstleistungsgesellschaft);

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Höhe des vom Kläger zu beanspruchenden tariflichen Weihnachtsgeldes und hierbei maßgeblich um die Frage, ob bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes auch eine tarifliche Besitzstandszulage Berücksichtigung findet.