BSG - Urteil vom 15.02.1989
9/4b RV 45/87
Normen:
BVG § 16b Abs. 1 S. 1, § 16b Abs. 1 S. 2, § 16a Abs. 2 ;

Bemessung des Versorgungskrankengeldes für einen Selbständigen aufgrund des Einkommensteuerbescheides

BSG, Urteil vom 15.02.1989 - Aktenzeichen 9/4b RV 45/87

DRsp Nr. 1999/6818

Bemessung des Versorgungskrankengeldes für einen Selbständigen aufgrund des Einkommensteuerbescheides

1. Das Versorgungskrankengeld für einen Selbständigen ist nach dem Einkommensteuerbescheid zu bemessen. Er muß unanfechtbar und abschließend sein, bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsmaßnahme vorliegen und das Vorjahr oder das Jahr davor betreffen.2. Das einem Vertreter des Selbständigen gezahlte Entgelt ist für die Bemessung maßgebend, wenn es an einem solchen Bescheid fehlt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 16b Abs. 1 S. 1, § 16b Abs. 1 S. 2, § 16a Abs. 2 ;