LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.10.2009
L 4 KR 4766/08
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 44; SGB V § 47;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 02.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 3659/07

Bemessung des Krankengeldes für einen freiwillig Versicherten hauptberuflich Selbstständigen bei keinem erzielten Einkommen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2009 - Aktenzeichen L 4 KR 4766/08

DRsp Nr. 2010/2279

Bemessung des Krankengeldes für einen freiwillig Versicherten hauptberuflich Selbstständigen bei keinem erzielten Einkommen

Die Rechtslage, dass trotz Beitragszahlung nach einem fiktiven Mindesteinkommen bei einem freiwillig Versicherten hauptberuflich Selbstständigen unter Umständen kein Anspruch auf Krankengeld besteht, weil in dem letzten Kalenderjahr vor Beginn der maßgeblichen Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen erzielt wurde, verletzt nicht die Grundrechte des Versicherten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 02. September 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden auch im Berufungsverfahren nicht erstattet.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 44; SGB V § 47;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt höheres Krankengeld (Krg).