SG Hamburg, vom 15.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ka 74/92
Bemessung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Absenkung von Bewertungspunktzahlen
BSG, Beschluß vom 06.02.1997 - Aktenzeichen 6 RKa 48/95
DRsp Nr. 2001/8174
Bemessung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Absenkung von Bewertungspunktzahlen
1. Wenn sich ein Arzt gegen die Absenkung von Bewertungspunktzahlen für einen bestimmten Leistungsbereich wendet, so ist der Gegenstandswert dann der DM-Betrag, der sich ergibt, wenn von dem auf den betroffenen Leistungsbereich entfallenden Umsatz der durchschnittliche Prozentsatz der Bewertungspunktzahlen abgezogen wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]