1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin wendet sich der Höhe nach gegen die Forderung nach Erstattung von vorläufig gezahltem Elterngeld und begehrt stattdessen die Gewährung höheren Elterngelds unter Anrechnung eines geringeren Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit während der Bezugszeit.
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