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Der Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg).
Der Kläger ist Staatsangehöriger der Niederlande und war bei einem niederländischen Unternehmen beschäftigt. Im Rahmen dieser Beschäftigung arbeitete der Kläger von Mai 1995 bis September 1997 als Bauleiter in L (Sachsen-Anhalt), wo das niederländische Unternehmen für deutsche Auftraggeber ein Bauprojekt durchführte. Während dieser Beschäftigung wohnte der Kläger in L , behielt aber daneben seine Wohnung in den Niederlanden bei und suchte diese auch häufig auf. Beiträge zur deutschen Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit wurden nicht entrichtet.
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