BSG - Urteil vom 02.09.2004
B 7 AL 68/03 R
Normen:
SGB III § 130 Abs. 1 § 130 Abs. 2 S. 1 § 131 Abs. 1 § 416a ;
Vorinstanzen:
LSG Sachsen-Anhalt, vom 17.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 AL 111/01
SG Dessau - S 6 AL 437/00 - 24.10.2001,

Bemessung des Arbeitslosengeldes bei durch Strukturanpassungsmaßnahmen geförderten Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet

BSG, Urteil vom 02.09.2004 - Aktenzeichen B 7 AL 68/03 R

DRsp Nr. 2005/1089

Bemessung des Arbeitslosengeldes bei durch Strukturanpassungsmaßnahmen geförderten Beschäftigungszeiten im Beitrittsgebiet

§ 416a SGB III schreibt lediglich vor, die Zeiten einer geförderten Strukturanpassungsmaßnahme bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums außer Betracht zu lassen. Eine Ausweitung des rein kalendermäßig ablaufenden Bemessungsrahmens ist hiermit nicht intendiert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 130 Abs. 1 § 130 Abs. 2 S. 1 § 131 Abs. 1 § 416a ;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg) für den Zeitraum vom 1. Juni 2000 bis zum 6. November 2000.