Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge bei untertariflicher Bezahlung
LSG Saarland, Urteil vom 22.04.2005 - Aktenzeichen L 7 RJ 229/03
DRsp Nr. 2008/17047
Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge bei untertariflicher Bezahlung
Für die Beitragserhebung ist bei untertariflicher Bezahlung bei Alleingültigkeit eines Tarifvertrages das tariflich zustehende und nicht lediglich das zugeflossene Arbeitsentgelt maßgebend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]