Die Beklagte ist die Tochter der am 17.03.2004 verstorbenen Hi. W.
Ihr wurde durch Vertrag von1991 vom vorverstorbenen Vater H. W. dessen Einfamilienhaus unter Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts am gesamten Wohngebäude für beide Eltern übertragen. Als Gegenleistung war - außer geringfügiger Zahlungen an die Geschwister - vorgesehen, dass die Beklagte ihren Eltern "auf deren Wunsch liebevolle Wartung und Pflege in gesunden und kranken Tagen" gewährt".
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