Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 13.324 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger ua Gesamtsozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten hat.
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