Belehrung der Krankenkasse beim Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs, nächster Zahltag
SG Stade, Urteil vom 16.02.2006 - Aktenzeichen S 1 KR 173/05
DRsp Nr. 2007/21087
Belehrung der Krankenkasse beim Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs, nächster Zahltag
1. Der nächste Zahltag iS des § 191 S. 1 Nr. 3 SGB V ist der Tag, an dem die Beiträge für den Monat fällig werden, der auf den letzten der beiden fällig gebliebenen Beitragsmonate folgt.
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