SG Ulm, vom 13.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 831/03
Belastungsgrenze in der Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen L 5 KR 5426/04
DRsp Nr. 2006/27575
Belastungsgrenze in der Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten
Für die Belastungsgrenze bei freiwillig Versicherten ist als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit das tatsächlich erzielte Einkommen abzüglich der notwendigen Ausgaben zu Grunde zu legen. Das auf der Basis des für die Beitragsbemessung maßgebenden fiktiven Mindesteinkommens nach § 240 Abs. 4SGB V ist insofern unerheblich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]