FRG § 1 Buchst. a § 15 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 3 § 4 Abs. 1 S. 1 § 4 Abs. 1 S. 2 ; Rü-ErgG; RÜG Art. 38 S. 2 ; SGB X § 24 § 37 Abs. 2 § 48 ; SGG § 85 Abs. 3 S. 1 § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2 ; SGGÄndG 5 Art. 1 Nr. 2 Art. 4 Abs. 2 ; VuVO;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 14 RJ 95/02 - 27.04.2004,
Bekanntgabe von Widerspruchsbescheiden, Kürzung glaubhaft gemachter Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Fremdrentenrecht, Nachweis polnischer Beitragszeiten
LSG Chemnitz, Urteil vom 04.08.2006 - Aktenzeichen L 7 RJ 42/04
DRsp Nr. 2007/20477
Bekanntgabe von Widerspruchsbescheiden, Kürzung glaubhaft gemachter Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Fremdrentenrecht, Nachweis polnischer Beitragszeiten
1. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs von Widerspruchsbescheiden, die seit dem 1.6.1998 nur noch bekannt zu geben und nicht mehr zuzustellen sind, nachzuweisen.2. Bei Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die nicht nachgewiesen sind, werden die ermittelten Entgeltpunkte um 1/6 gekürzt. Der Nachweis einer 6/6-Belegung kann nicht durch eine Bescheinigung eines polnischen Arbeitgebers geführt werden, dass der Versicherte in dem streitigen Zeitraum "in vollem Umfang" beschäftigt gewesen sei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
FRG § 1 Buchst. a § 15 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 3 § 4 Abs. 1 S. 1 § 4 Abs. 1 S. 2 ; Rü-ErgG; RÜG Art. 38 S. 2 ; SGB X § 24 § 37 Abs. 2 § 48 ;
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