BSG - Urteil vom 06.05.2010
B 14 AS 12/09 R
Normen:
SGB X § 26 Abs. 3; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 28.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 5718/08
SG Freiburg, vom 24.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 5708/07

Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Übermittlung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post; Fristablauf an einem Samstag

BSG, Urteil vom 06.05.2010 - Aktenzeichen B 14 AS 12/09 R

DRsp Nr. 2010/12438

Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Übermittlung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post; Fristablauf an einem Samstag

Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (Abgrenzung zu BFH vom 14.10.2003 - IX R 68/98 = BFHE 203, 26).

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 26 Abs. 3; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Zeit vom 17.4. bis 10.5.2007. Streitig ist vorab die Zulässigkeit der Klage.