OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2011
4 LA 44/10
Normen:
SGB X § 26 Abs. 3 S. 1; SGB X § 37 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW 2011, 1529
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 06.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 106/08

Bekanntgabe eines schriftlichen, durch die Post im Inland übermittelten Verwaltungsakts am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2011 - Aktenzeichen 4 LA 44/10

DRsp Nr. 2011/8489

Bekanntgabe eines schriftlichen, durch die Post im Inland übermittelten Verwaltungsakts am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post

Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.

Normenkette:

SGB X § 26 Abs. 3 S. 1; SGB X § 37 Abs. 2;

Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem dieses seine gegen die Aufhebung der Betriebserlaubnis für eine von ihm betriebene Jugendhilfeeinrichtung gerichtete Klage abgewiesen hat, hat keinen Erfolg.

Die von dem Kläger benannten Zulassungsgründe ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegen nicht vor bzw. sind nicht hinreichend dargelegt worden.